
Marder & Co.
Die niedlichen Nager mit den scharfen Zähnen haben es in sich. Vom Sachschaden durch Verbiss bis zur Übertragung von bedrohlichen Krankheitserregern – nichts kann ausgeschlossen werden.
Sie lärmen im Dach und nehmen nachts keine Rücksicht auf Hausbewohner. Rumpelt es im Dachstuhl oder treten im Haus unangenehme Gerüche auf, sind das Anzeichen für einen Befall des Dachstuhls durch einen Steinmarder. Marder finden in den Abfällen von Besiedlungen reich gedeckte Tische und direkt unter den Dächern von Wohngebäuden, Lagerräumen, Scheunen oder Stallungen Nistgelegenheiten. In ihrem Umfeld zerstören sie dabei verbaute Materialien wie Isolierungen und Dämmfolien ebenso wie Elektroleitungen.
Marder fallen in Deutschland unter das Tierschutzgesetz. In der Schonzeit dürfen Marder weder gefangen noch getötet werden. Da die Schonzeiten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich lang sind und es oft zusätzliche Verordnungen wie eine Fallenfangverordnung gibt, sollte zur Mardervergrämung professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Ausgebildete Spezialisten für das Marderfangen oder -vergrämen, verfügen über behördliche Genehmigungen und kennen sich in der jeweiligen Gesetzeslage aus. Daher sollte ein Profi mit der Mardervergrämung beauftragt werden.
